Heizerschwaben

Heizungsförderung 2026 (BEG EM) – Zuschüsse für neue Heizungen

Aktualisiert: Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue BEG-Richtlinien. Fördersätze und Höchstbeträge wurden angepasst – dieser Beitrag entspricht dem aktuellen Stand.

Sie planen eine Heizungsmodernisierung oder möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen? Dann ist die Heizungsförderung 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) über die KfW hochrelevant für Sie. Auch nach der Reform unterstützt der Staat den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Zuschüssen – bis zu 80 % Förderung sind möglich.

Gefördert werden unter anderem Biomasseheizungen (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Holzvergaserkessel), Wärmepumpen sowie Solarthermieanlagen, sofern die technischen Anforderungen der BEG erfüllt werden.

Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über die Förderstruktur ab dem 21. Juli 2026, die einzelnen Bonusregelungen, förderfähige Kosten und den Ablauf der Antragstellung – praxisnah erklärt aus Sicht von Heizerschwaben.

Überblick: Welche Förderungen sind ab dem 21. Juli 2026 möglich?

Die Heizungsförderung setzt sich weiterhin aus mehreren kumulierbaren Bausteinen zusammen. Die Gesamtförderung ist auf maximal 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.

1. Grundförderung – 30 %

Die Grundförderung von 30 % erhalten alle Antragsteller:

  • private Hauseigentümer
  • Vermieter
  • Unternehmen
  • Kommunen

Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen, sofern eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien installiert wird.

2. Einkommensabhängiger Bonus – zusätzlich bis 40 %

Der Einkommensbonus richtet sich an selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr. Dieser Bonus kann zusätzlich zur Grundförderung in Anspruch genommen werden.
•⁠ ⁠40 %, wenn das Haushaltseinkommen unter 30.000 € ist
•⁠ ⁠30 %, wenn das Haushaltseinkommen unter 40.000 € ist
•⁠ ⁠10 %, wenn das Haushaltseinkommen unter 50.000 € ist
•⁠ ⁠wenn es ein Kind unter 18 im Haushalt gibt, wird auf die Grenze des max. Haushaltseinkommen nochmal 10.000 € hinzugerechnet

3. Klimageschwindigkeitsbonus – jetzt 16 % (bisher 20 %)

Der Klimageschwindigkeitsbonus soll den schnellen Austausch alter Heizsysteme beschleunigen. Mit der Reform vom 21. Juli 2026 wurde er von 20 % auf 16 % gesenkt und läuft bis 2028 stufenweise aus. Er gilt bei:

  • Austausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen in selbstgenutztem Wohneigentum – auch wenn die Altanlage noch funktionsfähig ist
  • Austausch von Gas- oder Biomasseheizungen, deren Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt

So läuft der Klimageschwindigkeitsbonus aus:

Zeitraum Bonus Ab 21. Juli 2026 16% Ab 1. Februar 2027 12% Ab 1. August 2027 8% Ab 1. Februar 2028 4% Ab 1. August 2028 0% – Bonus entfällt

Weggefallen: Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag

Effizienzbonus für Wärmepumpen +5 % Entfällt Emissionsminderungszuschlag (Biomasse) 2.500 € Zuschlag Entfällt ersatzlos.

Für Biomasseheizungen bedeutet das: Der bisher separate Zuschlag von 2.500 € für besonders emissionsarme Kessel wird nicht mehr gewährt. Die hohen Basis- und Bonusförderungen bleiben jedoch bestehen.

Antragstellung: Das ist unbedingt zu beachten

Der Förderantrag muss zwingend vor Vertragsabschluss gestellt werden.

  • Die Antragstellung erfolgt über die KfW.
  • Erst nach Eingangsbestätigung des Antrags dürfen Kaufverträge abgeschlossen bzw. Handwerker beauftragt werden.
  • Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Förderantrags bei der KfW.

Unser Tipp: Sammeln Sie alle Angebote vor der Antragstellung, damit sämtliche förderfähigen Kosten berücksichtigt werden können.

Unser KfW-Heizungsförderungs-Service 2026 – so läuft es ab

Mit Heizerschwaben erhalten Sie einen klar strukturierten, praxiserprobten Ablauf, der Ihnen Zeit, Nerven und Fehler erspart:

  • Unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizung anfordern
  • Bei Biomasseheizungen: Abstimmung mit dem Schornsteinfeger
  • Ausfüllen unseres Fördermittel-Fragebogens
  • Wir übernehmen die Antragstellung bei der KfW
  • Nach Bestätigung: Start Ihres Projekts
  • Installation der Heizanlage
  • Hydraulischer Abgleich (förderrelevant)
  • Erweiterte Inbetriebnahme durch Heizerschwaben inkl. Fachunternehmer-Erklärung
  • Abnahme durch den Schornsteinfeger (bei Biomasseheizungen)
  • Einreichen aller Unterlagen (Rechnungen, Nachweise etc.)
  • Erstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises bei der KfW
  • Auszahlung der Förderung nach ca. 2–5 Wochen

Ein reibungsloser Prozess – aus einer Hand.

Welche Kosten sind förderfähig?

Für die KfW-Heizungsförderung können folgende tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden:

Förderfähige Hauptkosten

  • Anschaffungskosten der neuen Heizung
  • Alle zugehörigen Anlagenkomponenten
  • Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
  • Entsorgung der Altanlage (inkl. Öltanks durch Fachbetrieb)

Weitere förderfähige Maßnahmen

  • Deinstallation und Entsorgung der Altanlage (relevant für den Klimageschwindigkeitsbonus)
  • Optimierung des Heizungsverteilsystems, Heizflächen, Verrohrung, hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve
  • Notwendige Wanddurchbrüche
  • Erdarbeiten und Bohrungen bei Wärmepumpen
  • Schornsteinsanierung oder Edelstahl-Außenkamin
  • Pufferspeicher oder Hygienespeicher
  • Fachplanung und Baubegleitung durch Experten

Förderhöchstgrenzen ab 21. Juli 2026

Die maximal ansetzbaren Kosten wurden mit der Reform gesenkt:

Gebäudetyp Förderfähige Höchstkosten Einfamilienhaus (1. Wohneinheit) 28.000 €(bisher 30.000 €) Mehrfamilienhaus – 2. bis 6. Wohneinheit je + 15.000 € Mehrfamilienhaus – ab 7. Wohneinheit je + 8.000 €

Hinweis: Der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um jeweils 750 €.

Bruttokosten (inkl. MwSt.) sind grundsätzlich förderfähig. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur die Nettokosten ansetzen.

Wer ist zuständig?

Die Förderung von Einzelmaßnahmen wie einer Heizungssanierung erfolgt im Rahmen der BEG EM über die KfW – ausschließlich bei Bestandsgebäuden.

Fazit: Heizungsförderung 2026 sinnvoll nutzen

Auch nach der Reform vom 21. Juli 2026 bietet die Heizungsförderung hohe Zuschüsse für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Die Fördersätze sinken jedoch stufenweise – wer jetzt handelt, profitiert von:

  • noch hohen Förderquoten (bis zu 80 %)
  • klaren Bonusregelungen
  • langfristig sinkenden Heizkosten
  • höherer Unabhängigkeit von fossilen Energien

Heizerschwaben begleitet Sie fachlich, technisch und organisatorisch durch den gesamten Förderprozess. Sprechen Sie uns an – wir beraten ehrlich, praxisnah und lösungsorientiert.

Stand: Juli 2026 – Änderungen vorbehalten. Alle Angaben basieren auf den BEG-Richtlinien vom 21. Juli 2026.

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