—
Heizerschwaben
Wärmepumpe im Altbau mit Pufferspeicher
Heizungsförderung 2026 (BEG EM) – Zuschüsse für neue Heizungen
Sie planen eine Heizungsmodernisierung oder möchten Ihre alte Öl- oder Gasheizung ersetzen? Dann ist die Heizungsförderung 2026 im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) über die KfW hochrelevant für Sie. Auch im Jahr 2026 unterstützt der Staat den Umstieg auf erneuerbare Energien mit attraktiven Zuschüssen – bis zu 70 % Förderung sind möglich.
Gefördert werden unter anderem Biomasseheizungen (Pelletheizung, Hackschnitzelheizung, Holzvergaserkessel), Wärmepumpen sowie Solarthermieanlagen, sofern die technischen Anforderungen der BEG erfüllt werden.
Im folgenden Beitrag erhalten Sie einen klaren Überblick über die Förderstruktur 2026, die einzelnen Bonusregelungen, förderfähige Kosten und den Ablauf der Antragstellung – praxisnah erklärt aus Sicht von Heizerschwaben.
Überblick: Welche Förderungen sind 2026 möglich?
Die Heizungsförderung 2026 setzt sich weiterhin aus mehreren kumulierten Bausteinen zusammen. Die Gesamtförderung ist auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt.
1. Grundförderung – 30 %
Die Grundförderung von 30 % erhalten alle Antragsteller:
- private Hauseigentümer
- Vermieter
- Unternehmen
- Kommunen
Sie gilt für Wohn- und Nichtwohngebäude gleichermaßen, sofern eine förderfähige Heizung auf Basis erneuerbarer Energien installiert wird.
2. Einkommensabhängiger Bonus – zusätzliche 30 %
Der Einkommensbonus richtet sich an selbst nutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 € pro Jahr.
➡️ Dieser Bonus kann zusätzlich zur Grundförderung in Anspruch genommen werden.
3. Geschwindigkeitsbonus – bis zu 20 %
Der sogenannte Geschwindigkeitsbonus soll den schnellen Austausch alter Heizsysteme beschleunigen. Er beträgt aktuell 20 % und gilt bei:
- Austausch von Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizungen
- in selbstgenutztem Wohneigentum
- auch wenn die Altanlage noch funktionsfähig ist
Zusätzlich wird der Austausch von Gas- oder Biomasseheizungen gefördert, wenn:
- die Inbetriebnahme mindestens 20 Jahre zurückliegt
⚠️ Wichtig:
- Der Geschwindigkeitsbonus gilt bis einschließlich 2028
- Danach wird er stufenweise abgesenkt
- Voraussetzung ist, dass die neue Biomasseheizung mit Solarthermie, Photovoltaik oder einer Brauchwasser-Wärmepumpe kombiniert wird
4. Effizienzbonus für Wärmepumpen – zusätzliche 5 %
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen gibt es einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %, wenn:
- ein natürliches Kältemittel (z. B. Propan / R290) eingesetzt wird
Die maximale Förderhöhe bleibt auch hier bei 70 % gedeckelt.
Antragstellung: Das ist unbedingt zu beachten
❗ Der Förderantrag muss zwingend vor Vertragsabschluss gestellt werden.
- Antragstellung erfolgt über die KfW
- Erst nach Eingangsbestätigung des Antrags dürfen Kaufverträge abgeschlossen bzw. Handwerker beauftragt werden
👉 Maßgeblich ist das Eingangsdatum des Förderantrags bei der KfW.
Unser Tipp:
Sammeln Sie alle Angebote vor der Antragstellung, damit sämtliche förderfähigen Kosten berücksichtigt werden können.
Unser KfW-Heizungsförderungs-Service 2026 – so läuft es ab
Mit Heizerschwaben erhalten Sie einen klar strukturierten, praxiserprobten Ablauf, der Ihnen Zeit, Nerven und Fehler erspart:
- Unverbindliches Angebot für Ihre neue Heizung anfordern
- Bei Biomasseheizungen: Abstimmung mit dem Schornsteinfeger
- Ausfüllen unseres Fördermittel-Fragebogens
- Wir übernehmen die Antragstellung bei der KfW
- Nach Bestätigung: Start Ihres Projekts
- Installation der Heizanlage
- Hydraulischer Abgleich (förderrelevant)
- Erweiterte Inbetriebnahme durch Heizerschwaben inkl. Fachunternehmer-Erklärung
- Abnahme durch den Schornsteinfeger (bei Biomasseheizungen)
- Einreichen aller Unterlagen (Rechnungen, Nachweise etc.)
- Erstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises bei der KfW
- Auszahlung der Förderung nach ca. 2–5 Wochen
➡️ Ein reibungsloser Prozess – aus einer Hand.
Welche Kosten sind 2026 förderfähig?
Für die KfW-Heizungsförderung 2026 können folgende tatsächlich entstandenen Kosten angesetzt werden:
Förderfähige Hauptkosten
- Anschaffungskosten der neuen Heizung
- Alle zugehörigen Anlagenkomponenten
- Installation, Einstellung und Inbetriebnahme
- Entsorgung der Altanlage (inkl. Öltanks durch Fachbetrieb)
Weitere förderfähige Maßnahmen
- Deinstallation und Entsorgung der Altanlage (relevant für Geschwindigkeitsbonus)
- Optimierung des Heizungsverteilsystems, Heizflächen, Verrohrung, hydraulischer Abgleich, Einstellung der Heizkurve
- Notwendige Wanddurchbrüche
- Erdarbeiten und Bohrungen bei Wärmepumpen
- Schornsteinsanierung oder Edelstahl-Außenkamin
- Pufferspeicher oder Hygienespeicher
- Fachplanung und Baubegleitung durch Experten
Förderhöchstgrenzen 2026
Die maximal ansetzbaren Kosten sind wie folgt begrenzt:
- Einfamilienhaus: bis 30.000 €
- Mehrfamilienhaus: 30.000 € für die erste Wohneinheit +15.000 € für jede weitere Wohneinheit (bis zur 6.) danach +8.000 € pro weiterer Einheit
✅ Bruttokosten (inkl. MwSt.) sind grundsätzlich förderfähig.
⚠️ Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können nur die Nettokosten ansetzen.
Wer ist zuständig?
Die Förderung von Einzelmaßnahmen wie einer Heizungssanierung erfolgt im Rahmen der BEG EM über die KfW – ausschließlich bei Bestandsgebäuden.
Fazit: Heizungsförderung 2026 sinnvoll nutzen
Die Heizungsförderung 2026 bietet außergewöhnlich hohe Zuschüsse für den Umstieg auf erneuerbare Heizsysteme. Wer jetzt handelt, profitiert von:
- hohen Förderquoten
- klaren Bonusregelungen
- langfristig sinkenden Heizkosten
- höherer Unabhängigkeit von fossilen Energien
👉 Heizerschwaben begleitet Sie fachlich, technisch und organisatorisch durch den gesamten Förderprozess.
Sprechen Sie uns an – wir beraten ehrlich, praxisnah und lösungsorientiert.












